FFP2-Masken im Test: Weiterhin nur vier rundum empfehlenswert (2024)

FFP2-Masken im Test: Weiterhin nur vier rundum empfehlenswert (1)

FFP-Masken bestehen aus mehreren Lagen, in der Mitte befinden sich zwei bis drei Lagen eines Filtervlieses, das eine elektrostatische Ladung hat. Diese Ladung soll feinste Aerosol­partikel fest­halten. Die Masken dienen normaler­weise dem Arbeits­schutz und sollen den Träger etwa vor Aerosolen, Staub und Rauch schützen. Aber in der Corona-Krise sind FFP-Masken zum Alltags­begleiter geworden. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) stellt eine „dicht sitzende FFP2-Maske einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen, einschließ­lich Viren dar“.

Schutz­wirkung bestätigt

FFP-Masken sollen die Trägerin, den Träger zuver­lässig schützen: Masken der Klasse FFP2 müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole der einge­atmeten Luft heraus­filtern, die der Klasse FFP3 sogar 99 Prozent. Die sehr dichten FFP3-Typen erschweren aber das Atmen deutlich. Sie sind eher bei direktem Kontakt mit Covid-Patienten zu empfehlen.

Wichtig: Die Masken müssen dicht am Gesicht anliegen, um gut zu filtern. Die Sauer­stoff­versorgung bleibt dabei gewähr­leistet – auch wenn manchen Menschen das Atmen mit FFP-Masken etwas schwer fällt. Siehe dazu auch unseren Test von FFP-2-Masken sowie unsere Tipps.

Zertifizierte Masken erkennen

Achten Sie beim Kauf von FFP-Masken auf bestimmte Merkmale, weil auch gefälschte Modelle auf dem Markt kursieren. Masken sollten EU-Vorgaben erfüllen, wenn folgende Angaben zu finden sind: CE-Zeichen mit vierstel­liger Prüf­instituts­nummer, EU-Norm EN 149 und – auf der Verpackung – die Anbiete­radresse. Die Prüf­instituts­nummern unterscheiden sich nach Herstel­lerland. Eine Über­sicht über benannte Stellen, die Atem­schutz­produkte in der EU über­wachen, steht in der Nando-Datenbank der Europäische Kommis­sion.

In Deutsch­land gibt es aktuell diese Prüf­stellen:

  • Dekra (Prüf­nummer 0158),
  • Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung (IFA) (Prüf­nummer 0121),
  • Prüf- und Zertifizierungs­stelle Fach­bereich Rohstoffe und Chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung (Prüf­nummer 0418).
  • Tüv Nord (Prüf­nummer 0044)
  • Tüv Rhein­land (Prüf­nummer 0197)
  • itf Rosenheim (Prüf­nummer 0757)

Was die Aufdrucke KN95 und N95 bedeuten

Im Handel finden sich auch noch Modelle ohne CE-Zeichen, die aber europäischen Stan­dards in etwa entsprechen: Das sind vor allem Masken mit dem Stan­dard KN95 aus China. Der Stan­dard N95 stammt aus den USA und Kanada. Diese Masken wurden vorrangig zu Beginn der Pandemie – als Masken in Europa knapp waren – einge­führt und werden noch abver­kauft.

Masken mit einfachen Ventilen schützen nicht zuver­lässig

Masken mit einem einfachen Ventil schützen das Gegen­über nur begrenzt, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM. Ausgeatmete Aerosole würden nicht durch das Filtermaterial abge­fangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst und verwirbelt. Diese Masken­varianten sind ursprüng­lich vor allem dafür gedacht, Arbeiter und Arbeite­rinnen vor Luft­partikeln wie Staub zu schützen. Das Robert-Koch-Insitut RKI erwähnt, dass auch spezielle Masken mit Ausatemventil auf dem Markt seien, die mit einem Vlies unterlegt sind. Seien diese nach der Norm für medizi­nische Gesichts­masken Din EN 14683 zertifiziert, böten sie auch Fremd­schutz.

Was die Kürzel „NR“ und „R“ bedeuten

Beide Kürzel beziehen sich auf den Einsatz von FFP-Masken bei der Arbeit. Das Kürzel „NR“ steht für non reusable, auf Deutsch: nicht wieder verwend­bar. Laut Norm sind die Masken dann nur für den Einsatz in einer Arbeits­schicht zugelassen. Masken mit dem Kürzel „R“ für reusable, also wieder­verwend­bar, hingegen dürfen in mehreren Schichten hinter­einander wieder­verwertet werden.

Wieder­verwend­bare Masken im Test nicht über­zeugend

Wir können bisher keine von uns geprüften „R“-Masken empfehlen. Sei es, weil sie nur geringen Atem­komfort boten, oder die Filter­wirkung gering war und sie weder Pass­form- noch Schad­stoff­prüfung bestanden.

Empfohlene Trage­zeit im Job

Die Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung (DGUV) empfiehlt denjenigen, die im Beruf FFP-Masken nutzen müssen, die Trage­zeit zeitlich zu begrenzen. Vor der Pandemie galt: Eine FFP-2-Maske ohne Ausatem-Ventil soll maximal 75 Minuten durch­gehend getragen werden und danach mindestens 30 Minuten lang nicht mehr.

Inzwischen kann die Tragedauer bei leichter körperlicher Arbeit auf über 100 Minuten verlängert werden, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wenn Arbeit­geber verbindliche Trage- und Erholungs­zeiten fest­legen wollen, müssen sie situations- und personenbezogene Faktoren berück­sichtigen.

Keimrisiko durch Mehr­fachnut­zung im Alltag

Im Pandemie-Alltag tragen die meisten Menschen die vergleichs­weise teuren FFP-Masken mehr­fach, oft auch an aufeinander­folgenden Tagen. Doch bei einer Coronainfektion von Trägerin oder Träger könnten Viren auf dem Maskenmaterial mehrere Tage infektiös sein. Hinzu kommt, dass nach jedem Tragen Keime aus Nase, Rachen und Haut auf der Maske verbleiben.

Lassen sich FFP-Masken aufbereiten?

Die Fachhochschule Münster und die West­fälische Wilhelms-Universität haben in Koope­ration mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untersucht, wie sich benutzte FFP-Masken für den privaten Gebrauch aufbereiten lassen. Folgende Schluss­folgerungen lassen sich aus den durch­geführten Versuchen ableiten:

Sieben Masken für sieben Tage. Kaufen Sie sich sieben Masken und tragen Sie jeweils eine pro Tag. Hängen Sie jede Maske am Ende des Trage­tags für sieben Tage an einen Haken oder auf eine Leine. Dort kann die Maske trocknen, mögliche Viren auf dem Material werden im Laufe dieser Zeit inaktiv. Danach können Sie die Maske wieder tragen. Dieser Zyklus lässt sich bis zu fünf­mal wieder­holen. Die Maske danach im Hausmüll entsorgen.

Im Kochbeutel abkochen. Legen Sie die getragene, trockene Maske in einen hitze­beständigen Gefrier- oder Kochbeutel. Luft raus­streichen, den Beutel mit einem Clip, Draht oder Zipper verschließen. Einen Topf etwa 3 cm hoch mit Wasser befüllen, auf den Herd stellen und das Wasser aufkochen lassen. Den Beutel ins kochende Wasser geben, Topf mit Deckel verschließen. Nach zehn Minuten den Beutel vorsichtig mit einem großen Löffel aus dem Kochtopf nehmen, in einem Durch­schlag abgießen – Achtung: Verbrühungs­gefahr. Die Maske aus dem Beutel nehmen. Und maximal dreimal auf diese Art behandeln.

Bei 80 Grad in den Ofen. Trockene Hitze von 80 Grad kann Sars-CoV-2 laut Fach­hoch­schule Münster inner­halb von 60 Minuten voll­ständig inaktivieren und andere Keime deutlich reduzieren. Dafür ein Ofengitter außer­halb des Ofens mit Back­papier belegen. Den Back­ofen auf 80 Grad Celsius Ober-Unter­hitze einstellen und vorheizen. Wenn 80 Grad erreicht sind, den Rost mit Maske und Thermo­meter für 60 Minuten in den Ofen schieben. Die Ofentür zwischen­durch nicht öffnen. Die Maske sollte nach der Behand­lung nicht mehr für den Arbeits­schutz etwa beim Lackieren einge­setzt und nicht mehr als fünf­mal auf diese Weise aufbereitet werden.

Wichtig: Legen Sie ein Braten- oder Back­ofen­thermo­meter mit auf den Rost und kontrollieren Sie die Hitze während der Aufbereitung, weil die Temperatur­anzeigen des Back­ofens nicht immer zuver­lässig sind (siehe Backöfen im Test). Temperaturen über 105 Grad Celsius können die Filter­leistung beein­trächtigen und das Material schädigen. Das Verfahren ist nicht geeignet für FFP-2-Masken mit Ventil sowie form­stabile Körb­chenmodelle.

Was nicht funk­tioniert

Bereiten Sie FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spül­maschine oder mit UV-Licht auf. Während UV-Licht normaler­weise nur an der Oberfläche wirkt, können mecha­nische Belastungen sowie Wasch- oder Spül­maschinen­mittel die Masken beschädigen und die Filter­wirkung herab­setzen.

In der Mikrowelle werden keine gleich­mäßigen Temperaturen erreicht, sodass die Temperatur an einigen Stellen der Maske zu nied­rig und damit unwirk­sam und an anderen Stellen zu hoch sein kann, was die Maske wiederum beschädigen kann.

Auch das direkte Auskochen in Wasser oder eine Behand­lung mit Wasser­dampf kann das Material schädigen. Ebenso wenig zu empfehlen: eine Benet­zung mit Alkohol. Er könnte die elektrostatische Ladung der Maske verringern. Das gilt auch für eine Behand­lung mit Spül­mittel.

In Eigen­ver­antwortung aufbereiten. Die Bundes­anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) weist darauf hin, dass die private Wieder­aufbereitung und Wieder­verwendung von FFP-Masken dem bestimmungs­gemäßen Gebrauch wider­spreche. Verbraucher trügen dafür selbst die Verantwortung. Und nach derzeitiger Einschät­zung entfalle die Haftung durch den Hersteller.

Mehr zum Thema in unserem FAQ Corona – Gesundheit, Schutzmaßnahmen.

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