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FFP-Masken bestehen aus mehreren Lagen, in der Mitte befinden sich zwei bis drei Lagen eines Filtervlieses, das eine elektrostatische Ladung hat. Diese Ladung soll feinste Aerosolpartikel festhalten. Die Masken dienen normalerweise dem Arbeitsschutz und sollen den Träger etwa vor Aerosolen, Staub und Rauch schützen. Aber in der Corona-Krise sind FFP-Masken zum Alltagsbegleiter geworden. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) stellt eine „dicht sitzende FFP2-Maske einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen, einschließlich Viren dar“.
Schutzwirkung bestätigt
FFP-Masken sollen die Trägerin, den Träger zuverlässig schützen: Masken der Klasse FFP2 müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole der eingeatmeten Luft herausfiltern, die der Klasse FFP3 sogar 99 Prozent. Die sehr dichten FFP3-Typen erschweren aber das Atmen deutlich. Sie sind eher bei direktem Kontakt mit Covid-Patienten zu empfehlen.
Wichtig: Die Masken müssen dicht am Gesicht anliegen, um gut zu filtern. Die Sauerstoffversorgung bleibt dabei gewährleistet – auch wenn manchen Menschen das Atmen mit FFP-Masken etwas schwer fällt. Siehe dazu auch unseren Test von FFP-2-Masken sowie unsere Tipps.
Zertifizierte Masken erkennen
Achten Sie beim Kauf von FFP-Masken auf bestimmte Merkmale, weil auch gefälschte Modelle auf dem Markt kursieren. Masken sollten EU-Vorgaben erfüllen, wenn folgende Angaben zu finden sind: CE-Zeichen mit vierstelliger Prüfinstitutsnummer, EU-Norm EN 149 und – auf der Verpackung – die Anbieteradresse. Die Prüfinstitutsnummern unterscheiden sich nach Herstellerland. Eine Übersicht über benannte Stellen, die Atemschutzprodukte in der EU überwachen, steht in der Nando-Datenbank der Europäische Kommission.
In Deutschland gibt es aktuell diese Prüfstellen:
- Dekra (Prüfnummer 0158),
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (IFA) (Prüfnummer 0121),
- Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Rohstoffe und Chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Prüfnummer 0418).
- Tüv Nord (Prüfnummer 0044)
- Tüv Rheinland (Prüfnummer 0197)
- itf Rosenheim (Prüfnummer 0757)
Was die Aufdrucke KN95 und N95 bedeuten
Im Handel finden sich auch noch Modelle ohne CE-Zeichen, die aber europäischen Standards in etwa entsprechen: Das sind vor allem Masken mit dem Standard KN95 aus China. Der Standard N95 stammt aus den USA und Kanada. Diese Masken wurden vorrangig zu Beginn der Pandemie – als Masken in Europa knapp waren – eingeführt und werden noch abverkauft.
Masken mit einfachen Ventilen schützen nicht zuverlässig
Masken mit einem einfachen Ventil schützen das Gegenüber nur begrenzt, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM. Ausgeatmete Aerosole würden nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst und verwirbelt. Diese Maskenvarianten sind ursprünglich vor allem dafür gedacht, Arbeiter und Arbeiterinnen vor Luftpartikeln wie Staub zu schützen. Das Robert-Koch-Insitut RKI erwähnt, dass auch spezielle Masken mit Ausatemventil auf dem Markt seien, die mit einem Vlies unterlegt sind. Seien diese nach der Norm für medizinische Gesichtsmasken Din EN 14683 zertifiziert, böten sie auch Fremdschutz.
Was die Kürzel „NR“ und „R“ bedeuten
Beide Kürzel beziehen sich auf den Einsatz von FFP-Masken bei der Arbeit. Das Kürzel „NR“ steht für non reusable, auf Deutsch: nicht wieder verwendbar. Laut Norm sind die Masken dann nur für den Einsatz in einer Arbeitsschicht zugelassen. Masken mit dem Kürzel „R“ für reusable, also wiederverwendbar, hingegen dürfen in mehreren Schichten hintereinander wiederverwertet werden.
Wiederverwendbare Masken im Test nicht überzeugend
Wir können bisher keine von uns geprüften „R“-Masken empfehlen. Sei es, weil sie nur geringen Atemkomfort boten, oder die Filterwirkung gering war und sie weder Passform- noch Schadstoffprüfung bestanden.
Empfohlene Tragezeit im Job
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt denjenigen, die im Beruf FFP-Masken nutzen müssen, die Tragezeit zeitlich zu begrenzen. Vor der Pandemie galt: Eine FFP-2-Maske ohne Ausatem-Ventil soll maximal 75 Minuten durchgehend getragen werden und danach mindestens 30 Minuten lang nicht mehr.
Inzwischen kann die Tragedauer bei leichter körperlicher Arbeit auf über 100 Minuten verlängert werden, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wenn Arbeitgeber verbindliche Trage- und Erholungszeiten festlegen wollen, müssen sie situations- und personenbezogene Faktoren berücksichtigen.
Keimrisiko durch Mehrfachnutzung im Alltag
Im Pandemie-Alltag tragen die meisten Menschen die vergleichsweise teuren FFP-Masken mehrfach, oft auch an aufeinanderfolgenden Tagen. Doch bei einer Coronainfektion von Trägerin oder Träger könnten Viren auf dem Maskenmaterial mehrere Tage infektiös sein. Hinzu kommt, dass nach jedem Tragen Keime aus Nase, Rachen und Haut auf der Maske verbleiben.
Lassen sich FFP-Masken aufbereiten?
Die Fachhochschule Münster und die Westfälische Wilhelms-Universität haben in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untersucht, wie sich benutzte FFP-Masken für den privaten Gebrauch aufbereiten lassen. Folgende Schlussfolgerungen lassen sich aus den durchgeführten Versuchen ableiten:
Sieben Masken für sieben Tage. Kaufen Sie sich sieben Masken und tragen Sie jeweils eine pro Tag. Hängen Sie jede Maske am Ende des Tragetags für sieben Tage an einen Haken oder auf eine Leine. Dort kann die Maske trocknen, mögliche Viren auf dem Material werden im Laufe dieser Zeit inaktiv. Danach können Sie die Maske wieder tragen. Dieser Zyklus lässt sich bis zu fünfmal wiederholen. Die Maske danach im Hausmüll entsorgen.
Im Kochbeutel abkochen. Legen Sie die getragene, trockene Maske in einen hitzebeständigen Gefrier- oder Kochbeutel. Luft rausstreichen, den Beutel mit einem Clip, Draht oder Zipper verschließen. Einen Topf etwa 3 cm hoch mit Wasser befüllen, auf den Herd stellen und das Wasser aufkochen lassen. Den Beutel ins kochende Wasser geben, Topf mit Deckel verschließen. Nach zehn Minuten den Beutel vorsichtig mit einem großen Löffel aus dem Kochtopf nehmen, in einem Durchschlag abgießen – Achtung: Verbrühungsgefahr. Die Maske aus dem Beutel nehmen. Und maximal dreimal auf diese Art behandeln.
Bei 80 Grad in den Ofen. Trockene Hitze von 80 Grad kann Sars-CoV-2 laut Fachhochschule Münster innerhalb von 60 Minuten vollständig inaktivieren und andere Keime deutlich reduzieren. Dafür ein Ofengitter außerhalb des Ofens mit Backpapier belegen. Den Backofen auf 80 Grad Celsius Ober-Unterhitze einstellen und vorheizen. Wenn 80 Grad erreicht sind, den Rost mit Maske und Thermometer für 60 Minuten in den Ofen schieben. Die Ofentür zwischendurch nicht öffnen. Die Maske sollte nach der Behandlung nicht mehr für den Arbeitsschutz etwa beim Lackieren eingesetzt und nicht mehr als fünfmal auf diese Weise aufbereitet werden.
Wichtig: Legen Sie ein Braten- oder Backofenthermometer mit auf den Rost und kontrollieren Sie die Hitze während der Aufbereitung, weil die Temperaturanzeigen des Backofens nicht immer zuverlässig sind (siehe Backöfen im Test). Temperaturen über 105 Grad Celsius können die Filterleistung beeinträchtigen und das Material schädigen. Das Verfahren ist nicht geeignet für FFP-2-Masken mit Ventil sowie formstabile Körbchenmodelle.
Was nicht funktioniert
Bereiten Sie FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht auf. Während UV-Licht normalerweise nur an der Oberfläche wirkt, können mechanische Belastungen sowie Wasch- oder Spülmaschinenmittel die Masken beschädigen und die Filterwirkung herabsetzen.
In der Mikrowelle werden keine gleichmäßigen Temperaturen erreicht, sodass die Temperatur an einigen Stellen der Maske zu niedrig und damit unwirksam und an anderen Stellen zu hoch sein kann, was die Maske wiederum beschädigen kann.
Auch das direkte Auskochen in Wasser oder eine Behandlung mit Wasserdampf kann das Material schädigen. Ebenso wenig zu empfehlen: eine Benetzung mit Alkohol. Er könnte die elektrostatische Ladung der Maske verringern. Das gilt auch für eine Behandlung mit Spülmittel.
In Eigenverantwortung aufbereiten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) weist darauf hin, dass die private Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von FFP-Masken dem bestimmungsgemäßen Gebrauch widerspreche. Verbraucher trügen dafür selbst die Verantwortung. Und nach derzeitiger Einschätzung entfalle die Haftung durch den Hersteller.
Mehr zum Thema in unserem FAQ Corona – Gesundheit, Schutzmaßnahmen.